Allgemeine Geschäftsbedingungen der INFOTECH GmbH
letzte Aktualisierung: August 2018 | PDF
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäfts zwischen der Firma INFOTECH GmbH und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von Produkten der INFOTECH GmbH als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als dies von der Firma INFOTECH GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bleibt diese Bestätigung aus, so gilt dies als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen. Wir sind berechtigt unsere Forderungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der INFOTECH GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt wird, bzw. mit Lieferung einer Ware. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die INFOTECH GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der INFOTECH GmbH zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Maßgebend für die Rechnungslegung sind die in der Auftragsbestätigung der INFOTECH GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die INFOTECH GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Maßgebend für die Rechnungslegung sind die in der Auftragsbestätigung der INFOTECH GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die INFOTECH GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
4. Rücktrittsrecht
Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ist die INFOTECH GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Erhält die INFOTECH GmbH nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, so ist die INFOTECH GmbH zum Rücktritt berechtigt.
5. Lieferung
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die INFOTECH GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten. Entsprechende Dispositionen sind von der INFOTECH GmbH nachzuweisen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die INFOTECH GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von INFOTECH GmbH zu vertreten sind, kann sich der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die INFOTECH GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den die INFOTECH GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
6. Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der INFOTECH GmbH verlassen hat.
Die Gefahr geht auch dann mit Verlassen des Werkes bzw. Lagers auf den Besteller über, wenn die INFOTECH GmbH eigene Transportmittel einsetzt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Verlangen des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft über. Etwaige Lagerkosten trägt in diesem Fall der Besteller. Die INFOTECH GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die INFOTECH GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der INFOTECH GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die INFOTECH GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.
Der INFOTECH GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die INFOTECH GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die INFOTECH GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von der INFOTECH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der INFOTECH GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die INFOTECH GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die INFOTECH GmbH Miteigentümerin an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Ware zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die von der INFOTECH GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die INFOTECH GmbH.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die INFOTECH GmbH ab. Die INFOTECH GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der INFOTECH GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die INFOTECH GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
In der Zurücknahme sowie der Verpfändung der Vorbehaltsware durch die INFOTECH GmbH liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Produkte beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Ist der Kunde ein Endverbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Allgemein erstrecken sich Gewährleistungen auf die Wiederherstellung des mangelfreien Auslieferungszustandes. Darüber hinausgehende Garantieleistungen der Hersteller von gelieferten Produkten tritt die INFOTECH GmbH direkt an den Kunden ab. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dabei gelten die Garantiebedingungen des Herstellers gegenüber dem Kunden.
Der Besteller verpflichtet sich, die von der INFOTECH GmbH gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und Beanstandungen unverzüglich, bei verdeckten Mängeln nach Bekanntwerden, gegenüber der INFOTECH GmbH schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist ist die INFOTECH GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, die defekte Ware auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit der genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines oder Rechnung, an die INFOTECH GmbH in der Originalverpackung zu senden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der INFOTECH GmbH über. Werden Betriebs- oder Wartungs¬empfehlungen der INFOTECH GmbH oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, sowie bei unsachgemäßer Behandlung und natürlicher Abnutzung entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer innerhalb der Gewährleistungsfrist Ware übersenden, bei der sich herausstellt, daß es mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma INFOTECH GmbH in Höhe von Euro 50,00 (inkl. MwSt.) oder gegen Nachweis ein sich ergebender höherer Betrag als vereinbart. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
Verkauft der Käufer die von der INFOTECH GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist es ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die INFOTECH GmbH zu verweisen.
Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht.
Datensicherung ist Sache des Anwenders. Sollten im Rahmen der Bemühungen durch die INFOTECH GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
10. Software
Jeder Besteller und Käufer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine bei der INFOTECH GmbH bestellte Ware seinen Anforderungen genügt und auf einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Alle Vertragspartner sind sich einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Bei Standardsoftware erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die in den Lizenzbedingungen des Herstellers benannten Eigenschaften. Mit Installation der Software werden die Lizenzbedingungen des Herstellers durch den Käufer anerkannt. Mit der Lieferung und Bezahlung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich ein einfaches und unbeschränktes Nutzungsrecht des Herstellers eingeräumt. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
11. Haftungsbeschränkung
Die INFOTECH GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Der Empfänger ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz der gelieferten Ware, insbesondere für die Sicherung mit der Ware be- oder verarbeiteter Daten.
Für die Vernichtung von Daten haftet die INFOTECH GmbH im Falle von grober Fahrlässigkeit nur, wenn der Auftraggeber sicher gestellt hat, dass die Daten aus kompatiblem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Bei Lieferverzug oder der von INFOTECH GmbH zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung ist der Ersatz mittelbarer Schäden ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vor. Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, die Zusicherung bezog sich gerade auf die Vermeidung der Folgeschäden.
Eine weitere Haftung übernimmt die INFOTECH GmbH nicht.
12. Datenschutz
Die INFOTECH GmbH ist dazu berechtigt, die Daten, die in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhoben werden, i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Soweit eine Auftragsdatenverarbeitung stattfindet, ist diese in einer entsprechenden Auftragsdatenvereinbarung zu regeln.
13. Anzuwendendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der INFOTECH GmbH und dem Käufer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Sofern der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand Görlitz für alle sich ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
14. Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.